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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1. Allgemeine Bestimmungen

Dieses Dokument gilt, sofern die Parteien keinen gesonderten Vertrag, der die Grundsätze der Zusammenarbeit regelt, geschlossen haben.

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren die Bedingungen, gemäß denen der Auftragnehmer die Leistungen für den Auftraggeber erbringt. 
     
  2. Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung der vom Auftraggeber bestellten Übersetzungsleistung durch den Auftragnehmer.

§2.Anfragen, Abgabe und Entgegennahme von Aufträgen.

  1. Eine Anfrage/ein Auftrag muss mit Hilfe eines Formulars eingereicht werden (sofern individuelle Verträge nichts anderes bestimmen).
     
  2. Bedingung für die Anfertigung einer Übersetzung durch den Auftragnehmer ist die Abgabe einer Bestellung für eine Übersetzung durch den Auftraggeber mit Hilfe eines Formulars, das von einer zur Vertretung des Auftraggebers bevollmächtigen Person unterzeichnet wird. Die Bestellung muss eine Erklärung über die Kenntnisnahme und Akzeptierung der vorliegenden Bedingungen enthalten. Die Bestellung kann vom Auftraggeber persönlich im Sitz oder in den Niederlassungen des Auftragnehmers abgegeben oder per Post, Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Der Auftraggeber ist auf Verlangen des Auftragnehmers verpflichtet, auch das Auftragsoriginal zu übermitteln.
     
  3. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer im Auftrag informieren, dass das Quellenmaterial eine Übersetzung bildet, sofern er entsprechendes Wissen besitzt.
     
  4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mit der Arbeit an der Übersetzung zu beginnen, wenn er vom Auftraggeber keinen Auftrag erhalten hat. Eine Ausnahme bilden Übersetzungen für diejenigen Auftraggeber, die mit dem Auftragnehmer einen Vertrag über eine ständige Zusammenarbeit unterzeichnet haben. Kraft dieses Vertrags ist die jeweilige Übersendung eines Textes zur Übersetzung gleichbedeutend mit der Abgabe eines Auftrags.
     
  5. Auf Wunsch des Auftraggebers übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Übersetzungsbeginn eine Information über den Preis der Übersetzungseinheit. Der Auftragnehmer kann eine vorläufige Schätzung des Umfangs der Übersetzung und eine Kalkulation der Kosten vornehmen. Grundlage für die abschließende Abrechnung ist jedoch immer die Anzahl der Seiten der angefertigten schriftlichen Übersetzung oder die tatsächliche Dauer eines Dolmetscheinsatzes.
     
  6. Ein Auftraggeber, der eine Fachübersetzung zum Basissatz bestellt (d.h. ohne Fachtextaufschlag), ist verpflichtet, dem Übersetzer für eine fachliche Beratung zur Verfügung zu stehen oder selbständig die bestellte Übersetzung zu überprüfen.
     
  7. Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer Materialien überlässt, die nach Ausführung der Leistung zurückgegeben werden sollen, müssen die Frist und die Form ihrer Rückgabe bei der Abgabe der Bestellung angegeben werden.
     
  8. Die Ausführung einer Leistung für einen ausländischen Auftraggeber setzt voraus, dass vom Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 55% des geschätzten Werts der Übersetzung auf der Grundlage einer vom Auftragnehmer ausgestellten Proforma-Rechnung geleistet wird.
     
  9. Aufträge, die in anderer Form als schriftlich oder persönlich abgegeben werden, müssen nicht ausgeführt werden.
     

§3. Grundsätze für die Ausführung schriftlicher Übersetzungen.

  1. Der Auftraggeber übermittelt den zu übersetzenden Text in Form einer Computerdatei, eines Ausdrucks oder eines Scans. Wenn es sich beim vom Auftraggeber übermittelten Text um eine schwer leserliche Handschrift oder ein Fax oder ein Scan minderer Qualität handelt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Übersetzungspreis um 20-50% zu erhöhen.
     
  2. Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber den Text der Übersetzung als im Format "Word für Windows" gespeicherte Datei. Falls die Speicherung der Übersetzung mit einem anderen Programm erforderlich ist, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Preis für die Leistung in Abhängigkeit vom Zeitaufwand für die Arbeit mit dem jeweiligen Programm zu erhöhen. Im Falle beglaubigter Übersetzungen wird die Übersetzung nur in Form eines Ausdrucks übermittelt.
     
  3. Eine ausgeführte beglaubigte Übersetzung holt der Auftraggeber persönlich im Sitz des Auftragnehmers ab. Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die Übersetzung per Post oder per Kurier übersenden. Im Falle der Übersendung der Übersetzung per Kurier trägt der Auftraggeber die Versandkosten.
     
  4. Grundlage für die Berechnung des Umfangs einer schriftlichen Übersetzung ist die Anzahl der Seiten im übersetzten Text. Im Falle einer nicht beglaubigten Übersetzung umfasst eine Abrechnungsseite 1800 Druckzeichen.
     
  5. Grundlage für die Berechnung des Umfangs einer schriftlichen beglaubigten Übersetzung ist die Anzahl der Seiten im übersetzten Text. Eine Abrechnungsseite umfasst 1125 Druckzeichen.
     
  6. Der Umfang der Übersetzung wird auf eine volle Abrechnungsseite aufgerundet.
     
  7. Nach dem Erhalt des zu übersetzenden Textes nimmt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers eine vorläufige Schätzung des Übersetzungsumfangs vor und legt auf ihrer Grundlage mit dem Auftragnehmer die Übersetzungsgeschwindigkeit fest.

    Es werden folgende Übersetzungsgeschwindigkeiten unterschieden:

    a) einfache Geschwindigkeit - Übersetzung von bis zu fünf Seiten täglich;
    Bei der Festlegung des Termins für die Fertigstellung einer Übersetzung in einfacher Geschwindigkeit werden nicht berücksichtigt: der Tag der Annahme des Auftrags und der Herausgabe der Übersetzung, Samstage, Sonntage und andere gesetzlich arbeitsfreie Tage.

    b) erhöhte Geschwindigkeit - Übersetzung von mehr als fünf Seiten im Laufe eines Werktags (Preis um 30-100% im Verhältnis zur einfachen Übersetzungsgeschwindigkeit erhöht);
    Hierunter fallen Übersetzungen, die am Tag der Auftragsannahme oder zum nächsten Tag angefertigt werden oder wenn die Seitenzahl fünf Übersetzungsseiten pro Werktag übersteigt;

    c) außerordentliche Geschwindigkeit – Übersetzungen, die an gesetzlich arbeitsfreien Tagen in Auftrag gegeben oder abgeholt werden.
    Der Preis für diese Geschwindigkeit wird mit dem Auftraggeber individuell vereinbart.
     
  8. In einfacher Geschwindigkeit ausgeführte Aufträge werden, wenn in der Bestellung keine Uhrzeit für ihre Fertigstellung angegeben wird, dem Auftraggeber an dem Tag, der als Termin für die Auftragsausführung festgelegt worden ist, bis 16.30 Uhr übermittelt, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart worden ist. Aufträge, die zum nächsten Tag ausgeführt werden sollen, können nur bis 15.00 Uhr angenommen werden.
     
  9. Im Falle von Übersetzungen, die mit erhöhter oder außerordentlicher Geschwindigkeit ausgeführt werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Text von mindestens zwei Übersetzern übersetzen zu lassen, was zu Unterschieden hinsichtlich der in der Übersetzung verwendeten Terminologie führen kann.
     
  10. Im Falle von Texten, die Zeichnungen, Schemata, Diagramme u.ä. enthalten und die der Auftraggeber nicht in einer elektronischen Fassung übermittelt hat, welche eine Bearbeitung mit Hilfe der Software Microsoft Office ermöglicht, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, diese Elemente in der Übersetzung wiederzugeben. Diese Elemente werden in der Übersetzung nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber berücksichtigt und wiedergegeben. Im Einvernehmen mit dem Auftraggeber legt der Auftragnehmer jedoch eine derartige Gestaltung der Übersetzung fest, die es dem Auftraggeber erlaubt, zweifelsfrei die einzelnen Fragmente der Übersetzung den entsprechenden Fragmenten des Textes, die einen Teil einer Zeichnung, eines Schemas, eines Diagramms u.ä. bilden, zuzuordnen.
     
  11. Im Falle beglaubigter Übersetzungen wird der übersetzte Text dem Auftraggeber als Ausdruck in einem Exemplar übermittelt. Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Auftragnehmer gegen ein zusätzliches Entgelt, das 20% des Übersetzungspreises beträgt, weitere Exemplare der Übersetzung ausfertigen. Wenn der Auftraggeber eine zusätzliche Kopie einer beglaubigten Übersetzung nach Ablauf von sieben Tagen nach der Ausführung der Übersetzung bestellt:
    - muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer unbedingt das Quellmaterial zur Verfügung stellen,
    - ist der Auftragnehmer berechtigt, ein solches zusätzliches Exemplar als Abschrift zu behandeln (der Preis entspricht dann 50% des Übersetzungspreises).
  12. Der Text, von dem eine beglaubigte Übersetzung angefertigt werden soll, sollte dem Übersetzer im Original überlassen werden, sofern der Kunde dieses besitzt. Andernfalls vermerkt der Übersetzer in der Übersetzung, dass diese auf der Grundlage einer Kopie angefertigt worden ist. Der Auftragnehmer lässt nach vorheriger Vereinbarung die Möglichkeit zu, dass der Originaltext bei Abholung der Übersetzung vorgelegt wird.
     
  13. Ein Auftrag gilt als ausgeführt, wenn der Auftragnehmer die bestellte Leistung zum vereinbarten Termin sowie auf die vereinbarte Weise (per E-Mail, traditioneller Post, Kurier, Fax oder persönlich) übermittelt.
     
  14. Beleg für die Übermittlung des Auftrags an den Auftraggeber ist:
    - die Empfangsbestätigung des Auftraggebers,
    - der Versandbeleg für die Sendung (per Post oder Kurier),
    - der Versand der Datei für den Auftrag per E-Mail.
     
  15. Der Auftragnehmer archiviert keine beglaubigten Übersetzungen.
     

§4. Grundsätze für die Ausführung mündlicher Übersetzungen (Dolmetscheinsätze).

  1. Im Falle von Dolmetscheinsätzen ist Abrechnungseinheit ein Stundenblock (4 oder 8 Stunden). Möglich sind individuelle Vereinbarungen, insbesondere, wenn sie Telefongespräche betreffen.
     
  2. Der Annahme eines Auftrags für einen Dolmetscheinsatz muss eine präzise Bestellung des Auftraggebers vorausgehen, in der das Thema der Übersetzung, die zeitliche Verfügbarkeit des Dolmetschers, der Ort und andere notwendige Daten nach Ermessen des Auftraggebers anzugeben sind. Im Falle von Dolmetscheinsätzen, die ein spezielles Thema betreffen, übermittelt der Auftraggeber Materialien, die dem Übersetzer helfen, sich auf den Dolmetscheinsatz mindestens drei Werktage vor dem Beginn der Auftragsausführung vorzubereiten. Im Falle von Konferenzübersetzungen übermittelt der Auftraggeber vor Beginn der Dolmetscheinsatzes das Konferenzprogramm sowie nach Möglichkeit eine Teilnehmerliste sowie die Texte der vorgetragenen Referate.
     
  3. Wenn die Dauer des Dolmetscheinsatzes an einem Tag acht Stunden übersteigt, wird für zusätzliche Arbeitsstunden des Dolmetschers ein Zuschlag von 50% auf den durchschnittlichen Basisstundensatz erhoben. Im Fall von Dolmetscheinsätzen zur Nachtzeit (nach 20.00 Uhr) sowie samstags, sonntags und an anderen gesetzlich arbeitsfreien Tagen wird der Satz um 50-100% erhöht. Die Arbeitszeit des Dolmetschers beginnt mit der vereinbarten Uhrzeit, zu der der Dolmetscher am Einsatzort erschienen ist, und endet mit seiner Freistellung von der Auftragsausführung durch den Auftraggeber.
     
  4. Im Falle von Dolmetscheinsätzen außerhalb des Wohnortes des Dolmetschers, der den jeweiligen Auftrag ausführt, ist der Auftraggeber verpflichtet, außer den Dolmetschkosten auch die zusätzlichen Kosten zu tragen, d.h. die Fahrtkosten des Dolmetschers sowie die Kosten seiner Unterbringung und Verfügbarkeit (unter dem letztgenannten Begriff versteht man die Zeit, die der Dolmetscher für die Anreise verwendet; der Stundensatz beträgt in diesem Fall 50% des Dolmetschsatzes). Wenn die Zeitdauer des Dolmetscheinsatzes zwei Tage übersteigt und der Dolmetscher an jedem dieser Tage eine garantierte Arbeitszeit von acht Stunden leistet, trägt der Auftraggeber nicht die Kosten der Verfügbarkeit des Dolmetschers, sofern die Fahrtzeit des Dolmetschers zum Ort des Dolmetscheinsatzes und zurück nicht mehr als acht Stunden in Anspruch nimmt.
     

§5. Reklamationen

  1. Mängel des abgenommenen Werks sollte der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ausführung des Auftrags melden.
     
  2. Reklamationen werden vom Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber geprüft.
     
  3. Der Auftragnehmer akzeptiert keine Einwände bezüglich von Übersetzungen, deren Quelle eine ebenfalls mangelhafte Übersetzung war.
     
  4. Die Annahme einer Reklamation erfolgt nach Erhalt einer präzisen Benennung der mangelhaften Stellen des Werks. Nicht anerkannt werden allgemeine Einwände.
     
  5. Falls keine Einigung erzielt wird (Ziff. 2), entscheidet über die Streitigkeit zwischen den Parteien das Bezirksgericht in Częstochowa.
     

§6. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung für eine ausgeführte Übersetzung erfolgt auf der Grundlage einer vom Auftragnehmer ausgestellten Rechnung. Der Auftraggeber begleicht die Forderung in bar im Sitz des Auftragnehmers oder durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Die Zahlungsfrist läuft am vierzehnten Tag nach der Rechnungsausstellung ab.
     
  2. Im Falle einer per Überweisung ausgeführten Zahlung muss der Auftraggeber als Verwendungszweck der Überweisung die Nummer der sich auf die ausgeführte Leistung beziehenden Rechnung angeben.
     
  3. Die ausgeführte Übersetzung bleibt bis zum Zeitpunkt der Begleichung der Forderung durch den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Mit Vornahme der Zahlung erwirbt der Auftraggeber die Urhebervermögensrechte an der Übersetzung.
     
  4. Wenn die Rechnung dem Auftraggeber per Post übermittelt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine leserlich unterzeichnete Rechnungskopie zurückzuschicken.
     
  5. Im Falle einer Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Zinsen für jeden Verzugstag zu berechnen.
     
  6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vor Übersetzungsbeginn eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu erheben.
     
  7. Der Auftrag eines ausländischen Auftraggebers oder eines Auftraggebers, der kein ständiger Geschäftspartner ist, wird auf der Grundlage einer Proforma-Rechnung abgerechnet. Nach dem Erhalt der Zahlung stellt der Auftragnehmer eine Rechnung aus.
     
  8. Der Auftragnehmer hat das Recht, vor Beginn der Ausführung eines Auftrags, den er von einem Auftraggeber, der kein ständiger Geschäftspartner ist, erhalten hat, eine Vorauszahlung zu verlangen.
     

§7. Rücktritt von der Auftragsausführung.

  1. Wenn der Auftraggeber von der Auftragsausführung zurücktritt, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer den fälligen Betrag für den Teil des Auftrags zu zahlen, der bis zum Zeitpunkt der Rücknahme der Bestellung ausgeführt worden ist. In diesem Fall übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Auftrag mit dem aktuellen Ausführungsstand und stellt eine Rechnung über die tatsächlich ausgeführte Arbeit aus.
     
  2. Der Auftragnehmer kann die Annahme eines Auftrags am Tag der Einreichung einer ordnungsgemäßen Verfügung durch den Auftraggeber oder während seiner Ausführung ablehnen, wenn er feststellt, dass das zur Übersetzung übermittelte Material eine mangelhafte Übersetzung bildet oder Inhalte enthält, die allgemein als beleidigend, rassistisch u.ä. angesehen werden.
     

§8. Vertraulichkeit.

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Materialien und Informationen, die vom Auftraggeber während der Ausführung der Übersetzung empfangen werden, vertraulich zu behandeln.
     
  2. Diese Informationen können nur unmittelbaren Mitarbeitern des Auftragnehmers, d.h. Übersetzern, Korrektoren und Beratern, die am jeweiligen Auftrag arbeiten, in dem Umfang übermittelt werden, der für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung erforderlich ist.
     

§9. Schlussbestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Auftraggeber, die die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen, verpflichten sich, sich während eines Zeitraums von 12 Monaten seit dem letzten Auftrag ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht mit den Übersetzern in Verbindung zu setzen, die mit der Ausführung von vom Auftraggeber anvertrauten Übersetzungen befasst waren.
     
  2. Die Festlegungen der AGB gelten für beide Parteien, sofern die Parteien keine anderen Vereinbarungen im Wege eines Vertrags über eine ständige Zusammenarbeit oder im Wege eines Vertrags über die Ausführung einer konkreten Bestellung getroffen haben.
     
  3. Ein Auftraggeber, der einen gesonderten Vertrag zur Regelung der Kooperationsgrundsätze schließen will, kann mit einer Berechnung von Übersetzungen zu ermäßigten Basissätzen, einer erhöhten Anzahl von Zeichen pro Abrechnungsseite, einer Minderung der Aufschläge für erhöhte Übersetzungsgeschwindigkeiten oder andere Schwierigkeiten, die die Arbeit des Übersetzers verlängern, sowie einer kostenlosen Lieferung der ausgeführten Leistung zum Sitz des Auftraggebers rechnen.
     
  4. Auf von den vorliegenden AGB nicht geregelte Sachverhalte finden die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs sowie des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Rechte vom 4. Februar 1994 (Gesetzbuch Nr. 24, Pos. 83 mit späteren Änderungen) Anwendung.
     

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